Bildungs- und Teilhabepaket
Jedes Kind soll die Gelegenheit bekommen an schulischen, sozialen und kulturellen Angeboten teilzunehmen. Um allen Schülerinnen und Schülern dies zu ermöglichen, haben bedürftige Eltern/ Familien Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Die Anträge können, sofern Sie leistungsberechtigt sind, bei der Stadt beantragt werden. Als leistungsberechtigt gelten diejenigen Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Ausflüge
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Aufwendungen für das Mittagessen in der Schule
- Soziale Teilhabe/ Kultur, Sport, Mitmachen
Hier finden Sie die Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket und den dazugehörigen Fragebogen zur Beantragung von zusätzlicher Lernförderung: